Beratungsrisiken bei der Überschuldungsfeststellung
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Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH IX ZR 285/14) und aktuell gültigem Gesetz (
102 StaRUG) haben Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer grundsätzlich regelmäßig zu prüfen, ob bei Feststellung einer buchmäßigen bzw. handelsrechtlichen Überschuldung die Fortführung des Unternehmens noch wahrscheinlich ist und die Mandantin weiterhin zahlungsfähig bleibt. Wie Sie von Auftragsannahme an aus haftungsrechtlicher Sicht sicher agieren, stellen Thomas Uppenbrink und Sebastian Frank in der bereits 2. Auflage auf Basis vielseitiger Erfahrungswerte bei der Anwendung des aktuellen Rechts zusammen.