<p>Interdisziplinärer Klassiker. Neben Holding werden Konzernrecht, Konzernsteuerrecht, Konzernarbeitsrecht bis hin zu betriebswirtschaftlichen Fragen behandelt.</p>
Kommunalaufsicht geschieht in der Regel durch formlose Beratung. Dergestalt können die Aufsichtsbehörden vorsorglich unterstützen oder nachträglich zur Selbstkorrektur anregen und somit den Einsatz förmlich-repressiver Aufsichtsmittel vermeiden. In der Ab-handlung wird u.a. geklärt, ob ein Beratungsanspruch besteht und wie weit sich ein solcher ggf. erstreckt. Unter Einbeziehung der Ergebnisse einer empirischen Sozialstudie werden Handlungsempfehlungen für kommunale Praktiker herausgearbeitet.