Grundrechtsfähigkeit Künstlicher Intelligenz.
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Auch Künstliche Intelligenz ist Träger von Grundrechten. Interdisziplinär fundiert begründet der Autor dieses Ergebnis rechtstheoretisch und rechtsdogmatisch. Die Arbeit modelliert die Grundrechtsberechtigung hinsichtlich verschiedener Grundrechte umfassend und untersucht auch die Bedeutung der These in der konkreten Rechtsanwendung und im Zivilrecht. Das Ergebnis der »partiellen Grundrechtsfähigkeit« künstlicher Intelligenz steht auch der Regulierung nicht entgegen.