Minderjährigenehen im nationalen und internationalen Familienrecht.
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Das »Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen« von 2017 sollte klare Rechtsstrukturen schaffen und die betreffenden Minderjährigen umfassend schützen. Doch insbesondere gegen den neu eingeführten Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB wurden verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht, die derzeit das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die Arbeit widmet sich daher eingehend der Frage nach der rechtlichen Behandlung von Minderjährigenehen im Kontext des nationalen und internationalen Familienrechts.