Die Arbeit widmet sich der Darstellung und Kritik der wesentlichen neuen Vorschläge zur Reform des Rechts der Unternehmenssanktionierung, die von der Beibehaltung des Ordnungswidrigkeitenrechts bis zur Einführung einer Kriminalstrafe gegenüber Unternehmen reichen. Die Autorin spricht sich für die Verfolgung eines parastrafrechtlichen Ansatzes und die tatsächliche Abkehr vom Zurechnungsmechanismus des
30 OWiG aus und warnt vor den Folgen einer klandestinen Strafe gegenüber Unternehmen.