Allergenmanagement
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Da die Häufigkeit von Lebensmittelallergien zunimmt, hat die EU die Kennzeichnungsvorschriften für vorverpackte sowie nicht vorverpackte Lebensmittel erweitert, da sie als Auslöser von Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten bekannt sind. Dem hat der deutsche Gesetzgeber Rechnung getragen und als Folge die Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIDV) angepasst. Entsprechend ist die rechtliche Situation für Produzenten unübersichtlicher geworden.