Die Übertragung von Aufgaben durch Kapitalverwaltungsgesellschaften unter dem KAGB.
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Die Arbeit stellt dar, welches die vertraglich nicht abdingbaren originären Leistungs- und Sorgfaltspflichten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) unter dem KAGB bei der Verwaltung von Investmentvermögen sind. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Darstellung, in welcher Form und innerhalb welcher Grenzen KVGen für die Erfüllung ihrer Pflichten Dritte heranziehen. Die Arbeit setzt sich kritisch mit der Aufgabe des »Wesentlichkeits-Kriteriums« in der Auslagerungs-Definition der BaFin auseinander. Ferner werden die Möglichkeiten der KVGen eingehend untersucht, die Haftung für eigenes oder fremdes Verschulden zu beschränken.