Universalinstitut Baulast?
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Urbanisierung, Baulandknappheit, Wohnraummangel - eine Entwicklung, die uns gesamtgesellschaftlich mit der Frage einer optimierten Nutzung von Grund und Boden konfrontiert. Zur Flexibilisierung des öffentlichen Baurechts dient hier die Baulast, die - im Ausgangspunkt - der Grundstückseigentümer übernehmen kann. Doch welchen Einfluss hat ein am Grundstück bestelltes Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht in diesem Zusammenhang? Die schweigende Musterbauordnung sorgt für Handlungsbedarf.