Motivationsdelikte.
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Die rechtvergleichende Arbeit (Frankreich/Deutschland) beschäftigt sich mit derjenigen Gruppe von Straftatbeständen, in denen Informationsübermittlungen unter Strafe gestellt werden, denen die Gefahr zugesprochen wird, straftatenfördernd zu wirken: die sog. Motivationsdelikte. Die Arbeit bietet eine tiefgehende Analyse der Kriminalisierung im Vorfeld der Deliktsbegehung und führt zu neuen Erkenntnissen über die strafrechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Grenzen der untersuchten Delikte.