Die Stiftung "Russkij mir" wurde 2007 ins Leben gerufen, um im Ausland für die russische Sprache und Kultur zu werben. Inzwischen ist sie sowohl in ihrer Arbeit als auch in ihren Methoden äußerst umstritten. Die EU erklärte sie 2018 zum Propagandainstrument Russlands und verhängte 2022 Sanktionen gegen sie. Alexander Meienberger geht in seiner Studie der Frage nach, wie die Stiftung, auch in Deutschland und Österreich, als ein Instrument der russländischen Soft Power funktioniert. Die Tätigkeit von "Russkij mir" ist von personeller wie finanzieller Intransparenz gekennzeichnet - in einigen Fällen operiert sie in rechtlichen Grauzonen. Sie verfügt über keine generelle Strategie ihrer Arbeit im Ausland, vielmehr handelt sie situations- und ortsabhängig. Die Loyalität zum russländischen Regime ist Voraussetzung für die Arbeit in der Stiftung. Auf der konzeptionellen Ebene verbreitet die Stiftung die Ideologie der "Russischen Welt", den Staatspatriotismus und konservative Werte.
Über die Stiftung "Russkij mir" als Instrument der russländischen Soft Power
Die Arbeit behandelt den Einsatz von KI-Systemen, speziell zur Sprach- und Videoanalyse, bei der Personalauswahl. Beleuchtet werden Datenschutz- und Antidiskriminierungsfragen. Im ersten Teil untersucht der Autor, inwieweit Einblicke in die Persönlichkeit und Emotionen der Bewerber möglich und automatisierte Entscheidungen im Einstellungsverfahren zulässig sind. Der zweite Teil befasst sich mit potenzieller Diskriminierung durch KI-Systeme und analysiert die Abdeckung solcher Fälle durch das AGG.
Nachdem sich die Erstauflage dieses Newcomers auf Anhieb einen festen Platz unter den ZPO-Standardwerken erobern konnte, möchten wir uns nun mit einer neuen Auflage bei Ihnen bedanken, die Sie rundum wieder schnell auf den aktuellen Stand katapultiert. Nach dem Konzept, das offensichtlich so viele von Ihnen sofort überzeugt hat: ein Werk von Praktikern für Praktiker. Prägnant, übersichtlich, 100 Prozent praxisorientiert und hochaktuell. Mit vielen Fallbeispielen, Formulierungsvorschlägen, Tenorierungsempfehlungen und Praxishinweisen wie etwa zu Prozesstaktik, Kosten- und Gebührenfragen. Komplett eingearbeitet sind bereits das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2019 und das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 vom 20.11.2019.
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) soll bei der Modernisierung und Vereinheitlichung eines weit verzweigten Rechtsgebiets neue Meilensteine setzen. Angepasst an die DS-GVO und aufbauend auf der E-Privacy-Richtlinie (EPRL) greift es dabei auf zahlreiche frühere Begrifflichkeiten zurück, nimmt jedoch auch vielseitige eigene Bestimmungen vor. Der Berliner Kommentar TTDSG nimmt das komplexe Regelungsdickicht samt relevanter Bezüge zu TKG, TMG und zugrundeliegenden EU-Regelungen jetzt systematisch in den Blick. Was genau neu zu beachten ist, erläutert ein erstklassiges Autorenteam aus Aufsichtsbehörde, Unternehmenspraxis, Anwaltschaft und Forschung mit viel Praxisbezug. Pflichtlektüre für Datenschutzverantwortliche und alle, die einen praxisnahen Überblick über die Neuerungen und Auswirkungen des neuen Rechts suchen.
Große Herausforderungen - starke Unterstützung: Wie dynamisch sich das Klimaschutzrecht derzeit entwickelt, zeigt die Neuauflage dieses Gesamtkommentars. Praxisnah und pointiert, mit vielen instruktiven Beiträgen und unter Berücksichtigung des einschlägigen Steuerrechts und wichtiger Querschnittsthemen stellt das Werk erneut die jüngsten Entwicklungen dar: Klimaschutz-Beschluss des BVerfG, Novellierungen des KSG Bund und des KSG NRW, neues EU-Klimagesetz und EU-Klimapaket, Beginn der ersten Handelsperiode des BEHG, Ziele des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung, Ergebnisse des Klimagipfels von Glasgow.Dem Tempo der fortlaufenden Neuerungen wird auch ein digitales Add-on gerecht: Als Nutzerin und Nutzer des Werkes haben Sie jederzeit Zugriff auf weitergehende, hochaktuelle Informationen!